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Biohort Garantiebestimmungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Qualitätsprodukt von Biohort entschieden haben. Sie haben gut gewählt und werden noch jahrelang Freude mit Ihrem Biohort-Produkt haben.

Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schrifltichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.

1.) Dauer und Beginn der Garantie:

a) Die Garantie für Biohort-Produkte wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
b) Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.

2.) Voraussetzungen für die Garantie:

a) Das Biohort-Produkt wurde von einem autorisierten Händler bezogen.
b) Der Zusammenbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung.
c) Das Biohort-Produkt wurde zum Verstauen von Gartengeräten, Gartenmöbeln, Fahrrädern etc. und nicht zweckentfremdet verwendet.
d) Das Biohort-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut.

3.) Inhalt und Umfang der Garantie:

a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

4.) Einschränkungen der Garantie:

a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:

  • Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzüglich melden)
  • fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen
  • allgemeine Montagefehler
  • Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich
  • ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung
  • Lackschäden und Kratzer, welche nicht unverzüglich ausgebessert wurden
  • Wartungsfehler (z.b. nicht Ölen/Fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere)
  • überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B. Meeresnähe näher als 200 m)
  • Verschleiß (z.B. Zylinderschloss)
  • Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können

b) Für Gummi- und Kunststoffteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

c) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach der Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.

5.) Sonstiges:

Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden  Verbindlichkeiten ist A-4120 Neufelden

Weiter Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte.